PAW Hinweisgebersystem

​Herzlich willkommen auf der Seite zum Hinweisgebersystem der PAW GmbH & Co. KG.

Gesetze, Regeln und interne Vorgaben einzuhalten hat bei PAW höchste Priorität. Denn nur, wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unserem Unternehmen, unseren Beschäftigten und Geschäftspartnern abwenden. Fehlverhalten muss daher frühzeitig erkannt, aufgearbeitet und unverzüglich abgestellt werden.

Dafür bedarf es der Aufmerksamkeit aller sowie ihrer Bereitschaft, bei konkreten Anhaltspunkten auf mögliche schwere Regelverstöße hinzuweisen. Auch auf entsprechende Hinweise von Geschäftspartnern, Kunden und sonstigen Dritten legen wir Wert. Sie haben Compliance-relevante Fragen? Kontaktieren Sie uns gern!

Compliance-Hinweise via E-Mail oder Telefon melden

Nutzen Sie unsere Hotline oder schreiben Sie uns eine E-Mail, um Compliance-Vorfälle zu melden. Wenn Sie mögen, auch anonym. Wir sichern Ihnen als Hinweisgebern zu, dass sie im Falle einer anonymen Meldung keinerlei Schritte unternimmt, den Hinweisgeber zu identifizieren. Ausgenommen hiervon ist eine missbräuchliche Nutzung des Compliance Kontaktes.

Der Compliance-Kontakt steht Ihnen in den Sprachen Deutsch und Englisch zur Verfügung.

Compliance-Hotline

STIEBEL ELTRON Compliance

+49 5531 702 96842

E-Mail: Corporate-Compliance@stiebel-eltron.com

Hinweisgebersystem für Compliance-Fragen und Verstöße

Sie wollen einen Compliance-Vorfall anonym melden? Nutzen Sie dafür gern unser Hinweisgeber-System EQS Integrity Line.

Das Hinweisgebersystem EQS Integrity Line ist für Hinweise auf Regel- und Rechtsverstöße zuständig. Darunter werden Verstöße verstanden, die insbesondere reputationsmäßige oder finanzielle Interessen der PAW GmbH & Co. KG oder einer seiner Gesellschaften in schwerwiegender Weise beeinträchtigen.

Das Hinweisgebersystem ist ein wichtiges Element guter Unternehmensführung. Im Rahmen eines fairen und transparenten Verfahrens schützt das Hinweisgebersystem das Unternehmen, die Betroffenen und die Hinweisgeber. Einheitliche und schnellere Prozesse, eine vertrauliche und professionelle Bearbeitung von Hinweisen durch interne Experten bilden das Fundament des Systems.

EQS Integrity Line garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber und Betroffene. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen schweren Regelverstoß eingeleitet. Die Ermittlungen erfolgen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit. Die Informationen werden im Rahmen eines fairen, schnellen und vertraulichen Prozesses bearbeitet.

Zum Hinweisgebersystem

Wie wird der Umgang mit personenbezogenen Daten geregelt?

Die Bearbeitung Ihrer Meldungen erfolgt streng vertraulich. Ihre Identität oder die Wege zur Identitätsermittlung werden nicht genannt, außer in Ausnahmefällen (als Zeugenaussage vor Gericht), wenn die gesetzliche Bestimmungen es zwingend vorschreiben. In bestimmten Fällen sind wir verpflichtet die beschuldigte Person zu informieren, dass eine Meldung über diese eingegangen ist. Das würde geschehen, wenn diese Informationsfreigabe die Weiterverfolgung des Falles nicht mehr beeinträchtigen würde. Die Daten werden nur solange gespeichert, wie es für die Fallverfolgung notwendig ist. Anschließend werden die Angaben gelöscht oder anonymisiert, dass der Bezug zu der Identität der Hinweisgeber unwiderruflich annulliert wird.

Beispiele von Verstößen, die die PAW GmbH & Co. KG oder eine der Gesellschaften, an denen die PAW GmbH & Co. KG beteiligt ist, in schwerwiegender Weise beeinträchtigen können:

  • Wettbewerbsrecht
  • Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • öffentliches Auftragswesen
  • Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Kinder- und Zwangsarbeit
  • Menschenrechte
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
  • Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

Hinweis abgeben – aber richtig!

Damit Ihr Hinweis, den Sie an das Aufklärungs-Office richten, angemessen bearbeitet und untersucht werden kann, ist es wichtig, dass der Hinweis so konkret wie möglich ist.

Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen:

  • wer?
  • was?
  • wann?
  • wie?
  • wo?

Bitte achten Sie als Hinweisgeber darauf, dass Ihre Beschreibungen auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden können.